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Hanfblüten Verkauf
Was Händler wissen sollten
16. September 2020

Wien - Der Verkauf von EU-Hanfblüten mit einem Gesamt-THC-Wert bis 0,3 % ist in Österreich seit 2017 gesetzlich zulässig. In den letzten Jahren ist ein sehr dynamischer Markt mit hunderten neuen Anbietern entstanden.

Bislang wurden die Blüten zum Beispiel als Aromablüten, Tee, landwirtschaftliches Urprodukt, Heilmittel, Räucherstäbchen, Duftsäckchen oder pflanzliches Raucherzeugnis angeboten.

Grundsatzentscheid de Verwaltungsgerichtshofs
Im Juni dieses Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof als zuständiges Höchstgericht eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema gefällt und darin folgendes festgestellt:

Getrocknete Hanfblüten werden nach der allgemeinen Lebenserfahrung (typischerweise wenn auch nicht ausschließlich) zum Rauchen verwendet und gelten somit als pflanzliche Raucherzeugnisse gemäß TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, ehemals „Tabakgesetz“).

Wer also Hanfblüten im Einzelhandel anbietet und entsprechende Preise aufruft (üblicherweise € 2-15 je Gramm), ist demnach verpflichtet diese als pflanzliche Raucherzeugnisse zu deklarieren und die entsprechenden Bestimmungen des TNRSG einzuhalten.

Kontrollen werden ausgeweitet
Einzelne Unternehmen, die ihre Produkte nicht gemäß TNRSG deklariert hatten, wurden bereits mit empfindlichen Verwaltungsstrafen belegt. Die zuständigen Gesundheitsbehörden werden dem Vernehmen nach die Kontrollen im Herbst ausweiten.

Solange die Hanfblüten weder geschnitten noch anders zerkleinert sind und daher nicht den Definitionen des Tabaksteuergesetzes (TabStG) entsprechen, gelten sie nicht als Rauchtabak und unterliegen somit nicht dem Tabakmonopol.

Der WVCA Wirtschaftsverband Cannabis Austria spricht sich für einen stabilen und gesicherten Rechtsrahmen aus, hat alle relevanten Informationen zusammengefasst und stellt diese der österreichische Cannabisbranche zur Verfügung (siehe PDF-Dokumente).

PDF "Rechtliche Vorschriften für pflanzliche Raucherzeugnisse aus Hanf"
PDF "Pflanzliche Raucherzeugnisse - korrekte Registrierung im EU CEG (EU Common Entry Gate)
(PDFs vorübergehend nicht verfügbar)


Über den WVCA
Der Wirtschaftsverband Cannabis Austria (WVCA) fungiert als Plattform für seine Mitglieder und versteht sich als Ansprechpartner für all jene, die sich objektiv mit dem Thema Cannabis in Zusammenhang mit Wirtschaft, Jugendschutz, öffentlicher und privater Sicherheit, Gesundheit/Medizin und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, sich informieren und die Inhalte unterstützen möchten. Mehr Infos auf www.wvca.at.


Quelle: OTS / Bild: PeterFranz/pixelio.de

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