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Anschober zu EuGH Urteil
Rasche Bearbeitung gefordert
10. Dezember 2020

Wien - Die Novel Food Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmitteln, die bislang nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Deshalb müssen diese eine Sicherheitsprüfung bestehen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Dieses Verfahren zur Beurteilung von CBD hatte die Europäische Kommission vor dem Sommer ausgesetzt. Sie vertrat die Ansicht, bei CBD handle es sich um ein Suchtmittel. Damit wäre eine Vermarktung außerhalb des streng überwachten Handels zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in allen Mitgliedstaaten verboten.

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Stellungnahme Gesundheitsminister
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Zulassungsanträge von CBD-haltigen Lebensmitten auf EU-Ebene nun zügig bearbeitet werden. Bereits in der kommenden Novel Food Arbeitsgruppe, in der alle Mitgliedstaaten vertreten sind, werden wir ausdrücklich ersuchen, die ausgesetzten Verfahren rasch weiterzubearbeiten. Schließlich müssen wir einerseits gewährleisten, dass den Konsumentinnen und Konsumenten nur sichere CBD-haltige Lebensmittel angeboten werden und andererseits die Hersteller von Hanfprodukten, Rechtssicherheit erlangen“, erklärt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.


Quelle: OTS / Bild: BKA/Hans Hofer

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